Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 14.11.2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 4.676,05 EUR festgesetzt.
Streitig ist ein Anspruch auf Vergütung wegen vollstationärer Krankenhausbehandlung.
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