Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 08.11.2018 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um einen Zahlungsbetrag, den die klagende Arbeitgeberin vom Beklagten aus einer unter dem 04.12.2008 geschlossenen Darlehensvereinbarung zurückfordert.
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