Die Klägerin war Geschäftsführerin der beklagten GmbH. In ihrem Anstellungsvertrag war u.a. vereinbart:
"Frau S. verpflichtet sich, der Gesellschaft weder direkt noch indirekt Mandate abzuwerben oder anderen dabei behilflich zu sein, und zwar für zwei Jahre nach Ablauf des Dienstverhältnisses.
Die Gesellschaft gewährt Frau S. dafür eine Karenzentschädigung in Höhe von 50 % des zuletzt gezahlten Grund-Jahresgehalts."
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|