Auf die Beschwerde der Klägervertreter wird der Beschluss der Einzelrichterin des Landgerichts Coburg vom 08.05.2017 - Az.:
Auf die Erinnerung der Klägervertreter wird der Beschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Landgerichts Coburg dahingehend abgeändert, dass die den Klägervertretern aus der Staatskasse zu zahlende Prozesskostenhilfevergütung auf 1.885,56 Euro festgesetzt wird.
III.Der Beschwerdewert wird auf 301,06 Euro festgesetzt.
IV.Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst. Kosten werden nicht erstattet.
V.Eine weitere Beschwerde ist nicht zulässig.
I.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|