Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens im zweiten Rechtszug zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann eine Vollstreckung seitens des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Rückerstattung einer von ihm entrichteten Vorausleistung auf einen einmaligen Beitrag für den Ausbau der Ortsstraße im Bereich des ... in ....
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