OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 17.04.2018
6 A 11905.17
Normen:
KAG § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5; AO § 37 Abs. 2; AO § 218 Abs. 2 S. 2;

Anspruch des Eigentümer eines Anliegergrundstücks einer ausgebauten Verkehrsanlage auf Rückerstattung einer von ihm entrichteten Vorausleistung auf einen einmaligen Beitrag für den Ausbau der Ortsstraße; Verjährung des Anspruch auf Festsetzung der Erstattung

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.04.2018 - Aktenzeichen 6 A 11905.17

DRsp Nr. 2018/16849

Anspruch des Eigentümer eines Anliegergrundstücks einer ausgebauten Verkehrsanlage auf Rückerstattung einer von ihm entrichteten Vorausleistung auf einen einmaligen Beitrag für den Ausbau der Ortsstraße; Verjährung des Anspruch auf Festsetzung der Erstattung

Tenor

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens im zweiten Rechtszug zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann eine Vollstreckung seitens des Klägers durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KAG § 3 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5; AO § 37 Abs. 2; AO § 218 Abs. 2 S. 2;

Tatbestand

Der Kläger begehrt die Rückerstattung einer von ihm entrichteten Vorausleistung auf einen einmaligen Beitrag für den Ausbau der Ortsstraße im Bereich des ... in ....