LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 27.06.2019
L 16 KR 541/18
Normen:
SGB V § 12; SGB V § 126 Abs. 1; SGB V § 127 Abs. 1; SGB V § 127 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Düsseldorf, vom 15.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KR 1045/14

Anspruch des Hilfsmittelerbringers auf Vergütung für eine Hörgeräteversorgung in der gesetzlichen KrankenversicherungAnforderungen an das Entstehen des Vergütungsanspruchs bei fehlendem Nachweis des rechtzeitigen Zugangs der Versorgungsanzeige bei der Krankenkasse

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.06.2019 - Aktenzeichen L 16 KR 541/18

DRsp Nr. 2021/227

Anspruch des Hilfsmittelerbringers auf Vergütung für eine Hörgeräteversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen an das Entstehen des Vergütungsanspruchs bei fehlendem Nachweis des rechtzeitigen Zugangs der Versorgungsanzeige bei der Krankenkasse

Der rechtzeitige Zugang der Versorgungsanzeige bei der Krankenkasse ist nicht konstitutive Voraussetzung für das Entstehen des Vergütungsanspruchs nach § 6 Abs. 1 des "Vertrages zur Komplettversorgung mit Hörsystemen" - BIHA-Vertrag.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 15.05.2018 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird endgültig auf 1.594,00 Euro für die Berufung festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 12; SGB V § 126 Abs. 1; SGB V § 127 Abs. 1; SGB V § 127 Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Vergütung für eine von der Klägerin erbrachte Hörgeräteversorgung in Höhe von 1.594,00 EUR.

Der bei der beklagten Krankenkasse (Beklagte) gesetzlich krankenversicherten X K (geb. 1924 - Versicherte) wurden durch deren behandelnde HNO-Ärzte Dres.T und O am 24.02.2014 Hörhilfen bds. verordnet. Nach Anpassung der Hörgeräte wurden diese am 11.03.2014 von der Klägerin an die Versicherte herausgegeben.