1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. vom 31.10.2022 - Einzelrichter -, Az. 2/4
2. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, sofern nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
A. Der Kläger nimmt den Beklagten auf Erstattung von 16 Zahlungen auf Steuerverbindlichkeiten in Anspruch.
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