I.
Die Beklagte und Revisionsbeklagte (Familienkasse) setzte gegenüber der Beigeladenen ab Juli 2005 Kindergeld für deren vier Kinder in Höhe von insgesamt 641 EUR fest. Das Kindergeld für das älteste Kind wurde ab Dezember 2005 mit dem anteiligen Betrag am Gesamtkindergeld in Höhe von monatlich 160,25 EUR an dieses Kind abgezweigt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|