Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 12.03.2019 – 5 K 2912/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist die Auszahlung des Kindergeldes für den Zeitraum August 2017 bis November 2017.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist irische Staatsangehörige und hatte im Streitzeitraum einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland). Sie ist Mutter einer im Juli 2017 geborenen Tochter (H). Mit Antrag vom 26.06.2018 begehrte sie die Festsetzung von Kindergeld.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|