Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 25.10.2018 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist die Auszahlung von Kindergeld für den Zeitraum August 2015 bis September 2017.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|