Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 25.09.2018 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist die Auszahlung von Kindergeld für den Zeitraum August 2014 bis Juni 2017.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist im öffentlichen Dienst beschäftigt. Er ist der Vater einer 1993 geborenen Tochter (R).
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