Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin vom 7. September 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Die Klägerin, eine Schauspielerin, nimmt die Beklagte auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Anspruch. Die Beklagte betreibt die Internetseite www.f. .de. Sie hatte unter Verwertung eines Berichts der Zeitung "Bild" unter der Überschrift "Berliner Justiz ermittelt gegen ...-Star" folgendes berichtet:
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