OLG Köln - Urteil vom 09.06.1994
18 U 239/93
Normen:
KO § 37 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1994, 277
ZIP 1994, 1459

Anspruch des Konkursverwalters auf Rückgewähr von Inhaberaktien einer AG im Ausland - Konkurs, Auslandsansprüche, Aktien

OLG Köln, Urteil vom 09.06.1994 - Aktenzeichen 18 U 239/93

DRsp Nr. 1995/1727

Anspruch des Konkursverwalters auf Rückgewähr von Inhaberaktien einer AG im Ausland - Konkurs, Auslandsansprüche, Aktien

»1. Macht der Konkursverwalter einen Anspruch auf Rückgewähr von Inhaberaktien einer AG mit Sitz im Ausland geltend, die sich in einem Depot im Ausland befinden, ist hierauf deutsches Recht anwendbar, wenn die Gemeinschuldnerin ihren Sitz in der Bundesrepublik hat. 2. Hat die Gemeinschuldnerin die Inhaberaktien vor Konkurseröffnung in der Bundesrepublik an den Beklagten übereignet unter Abtretung des Herausgabeanspruchs, beurteilt sich die Frage, ob der Beklagte hierdurch Eigentümer der Aktien geworden ist, nach dem Recht des Landes, wo sich die Aktien befinden. 3. Nach luxemburgischem Recht werden Inhaberaktien durch einfache Übergabe des Papiers zu Eigentum übertragen. Die Übergabe eines Aktienzertifikats ist hierfür nicht Voraussetzung. 4. Erklärt der auf Rückgewähr der Inhaberaktien in Anspruch genommene Beklagte die Rückabtretung des Herausgabeanspruchs an den Konkursverwalter, hat er den Rückgewähranspruch erfüllt.«

Normenkette:

KO § 37 ;

Tatbestand: