I. Der Vater der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) schloss im Juli 1998 (Streitjahr) einen notariellen Kauf- und Bauwerkvertrag mit einer Bau GmbH und einer Immobilien GmbH. Die Vertragspartner verkauften dem Vater ein Grundstück und verpflichteten sich, auf dem Grundstück eine Doppelhaushälfte mit Garage zu erstellen ("Kaufpreis" insgesamt 413 000 DM).
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