Anspruch des Sozialhilfeträgers bei Heimunterbringung des schwerbehinderten Kindes und Erbringung von Eingliederungshilfe auf Erstattung des Kindergeldes von der Familienkasse; Familienleistungsausgleich für Christine A...
FG Brandenburg, Urteil vom 13.05.2004 - Aktenzeichen 6 K 1807/01
DRsp Nr. 2004/12743
Anspruch des Sozialhilfeträgers bei Heimunterbringung des schwerbehinderten Kindes und Erbringung von Eingliederungshilfe auf Erstattung des Kindergeldes von der Familienkasse; Familienleistungsausgleich für Christine A...
1. Die Klage, mit der der Sozialleistungsträger als nachrangiger Leistungsträger seinen (vermeintlichen) Kindergeld-Erstattungsanspruch gegenüber der Familienkasse gemäß § 104SGB X geltend macht, ist eine ohne Vorverfahren zulässige, nicht fristgebundene allgemeine Leistungsklage i.S. des § 40 Abs. 1FGO.2. § 90 Abs. 1BSHG betrifft nach seinem Wortlaut nur Ansprüche des Sozialleistungsträgers gegen einen anderen, der kein Leistungsträger im Sinne von § 12SGB I ist, und ist damit nicht auf Kindergeld-Erstattungsansprüche gegen die Familienkasse anwendbar.
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