OLG Dresden - Beschluss vom 02.01.2019
4 U 1442/18
Normen:
BGB § 611; BGB § 311;
Vorinstanzen:
LG Chemnitz, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 798/17

Anspruch des Trägers eines Pflegeheims auf Vergütung von über den Leistungsumfang der Pflegekasse hinaus gehenden LeistungenAnforderungen an den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung

OLG Dresden, Beschluss vom 02.01.2019 - Aktenzeichen 4 U 1442/18

DRsp Nr. 2019/4987

Anspruch des Trägers eines Pflegeheims auf Vergütung von über den Leistungsumfang der Pflegekasse hinaus gehenden Leistungen Anforderungen an den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung

Setzt ein Pflegevertrag voraus, dass eine Verpflichtung des Pflegebedürftigen, über den Leistungsumfang der Pflegekasse hinausgehende Leistungen als Selbstzahler zu übernehmen, einer "gesonderten Vereinbarung" bedarf, so ist diese Voraussetzung nicht bereits durch die Unterzeichnung von Leistungsnachweisen erfüllt. Die Unterzeichnung von Leistungsnachweisen stellt auch kein Anerkenntnis, sondern lediglich eine Bestätigung über den tatsächlichen Umfang erbrachter Leistungen dar.

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Die Klägerin hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 05.02.2018 wird aufgehoben.

4. Der Senat beabsichtigt, den Gegenstandswert des Berufungsverfahrens auf 11.635,73 EUR festzusetzen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 311;

Gründe: