Die Berufung der Beklagten gegen das Schlussurteil des Landgerichts Wiesbaden - 12. Zivilkammer - vom 18.1.2017 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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