FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.03.2021
7 K 7208/19
Normen:
AO § 227;

Anspruch einer GmbH auf Erlass der Umsatzsteuer

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.03.2021 - Aktenzeichen 7 K 7208/19

DRsp Nr. 2021/9108

Anspruch einer GmbH auf Erlass der Umsatzsteuer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

AO § 227;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darum, ob der Klägerin die Umsatzsteuer und die Zinsen für die Jahre 2010, 2011 und 2012 zu erlassen sind.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung -GmbH-, vertreten durch die Geschäftsführer B... und C.... Sie wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 22.09.2009 gegründet. Ihren Geschäftsbetrieb nahm sie im Wesentlichen durch Einbringung des im Jahr 2003 gegründeten Einzelunternehmens "D..." zum 01.01.2010 auf. Gegenstand des Unternehmens ist u. a. die Vermittlung von Dienstleistungen von Telekommunikationsanbietern, die Vermittlung von Telekommunikationskarten und der Handel mit Telekommunikationsgeräten.

22.09.2009 bis 29.07.2010 - Geschäftsanteile insgesamt 25.000,00 €

Herr B...: 25.000,00 € (100 %)

30.07.2010 bis 20.07.2011 - Geschäftsanteile insgesamt 25.500,00 €

Herr B...: 20.500,00 € (80,4 %)

Herr C...: 5.000,00 € (19,6%)

21.07.2011 bis 24.08.2011 - Geschäftsanteile insgesamt 40.200,00 €

Herr B...: 20.500,00 € (51 %)

Herr C...: 19.700,00 € (49 %)

ab 25.08.2011

Firma E... GmbH: 20.500,00 € (51 %) - Anteilseigner zu 100 % Herr B...

Firma F... GmbH: 19.700,00 € (49 %) - Anteilseigner zu 100 % Herr C...