Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Revision wird zugelassen
Die Klägerin ist eine GmbH, deren Unternehmensgegenstand der An- und Verkauf von Immobilien sowie die Verwaltung und Vermittlung von Immobilien ist.
Die Klägerin erwarb mit Kaufvertrag vom 23. Mai 2014 eine 102.250 m2 große Fläche in B... zum Kaufpreis von € 3.800.000,-. Der Kaufgegenstand bestand aus drei Grundstücken (Blatt 2812, Blatt 3555 und Blatt 3557 des Grundbuchs des Amtsgerichts C...) sowie aus zwei Erbbaurechten (Blatt 2813 und Blatt 1947 des Amtsgerichts C...). Die Grundstücksfläche war mit diversen Industriegebäuden mit einer Nutzfläche von 52.412 m2 bebaut und wurde als Gewerbezentrum D... bezeichnet; außerdem befanden sich auf den Grundstücken ca. 1.000 Parkplätze. Das gesamte Gelände umfasste 102.250 m2; hiervon waren 39.233 m2 vermietet. Wegen der Anzahl und Bezeichnung der Flurstücke nimmt der Senat auf den Kaufvertrag vom 23. Mai 2014 Bezug. Außerdem nimmt der Senat auf die Luftaufnahme des Grundstücks auf Bl. 36 der Einspruchsakte Bezug.
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