Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von Kosten für eine Auslandsreise.
Die Klägerin war im Streitjahr 2019 als Lehrerin für die Fächer Religion, Geschichte und Erdkunde am B-Gymnasium in O tätig. Hierbei handelt es sich um ein katholisches Privatgymnasium in Trägerschaft des Bistums N. Die Klägerin nahm vom 18. bis zum 26.10.2019 an einer vom Schulträger organisierten Studienfahrt nach Israel teil. Die ausschließlich für Religionslehrer/innen veranstaltete Reise umfasste das folgende Programm:
Freitag, 18.10 | Hinflug |
Samstag, 19.10 | Besuch der Hirtenfelder bei Bet Sahur Gottesdienst Betlehem Besuch im Caritas-Babyhospital |
Sonntag, 20.10. | Umzug nach Jerusalem Fahrt auf den Ölberg Gottesdienst bei den Benediktinerinnen Abgang: Dominus Flevit- Maria Magdalena - Garten Gethsemane - Kirche der Nationen Altstadt: St. Anna - Via Dolorosa hin zur Grabeskirche |
Montag, 21.10. | Gang durch die Altstadt: christliches und armenisches Viertel Dormitio - Davidsgrab - Abendmahlsaal - St. Peter in Galicantu Tempelberg - Klagemauer - Jüdisches Viertel |
Dienstag, 22.10. |
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