Die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 8 - vom 3. August 2018 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Die Klägerin ist eine in Form der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gefasste Rechtsanwaltskanzlei. Sie nimmt die Beklagte, die im Internet Waren vertreibt, aus abgetretenem Recht der Frau D. auf Ersatz vorgerichtlicher Abmahnkosten und Schadensersatz in Anspruch.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|