LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 15.07.2015
15 Sa 802/15
Normen:
MTV § 16 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1; EFZG § 4 Abs. IV;
Fundstellen:
BB 2015, 2291
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 12.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 23 Ca 10278/14

Anspruch einer Sicherheitskraft an Verkehrsflughäfen auf Fortzahlung der Sonntagszuschläge während der Entgeltfortzahlung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.07.2015 - Aktenzeichen 15 Sa 802/15

DRsp Nr. 2017/3199

Anspruch einer Sicherheitskraft an Verkehrsflughäfen auf Fortzahlung der Sonntagszuschläge während der Entgeltfortzahlung

Nach § 16 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1 MTV für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen sind während der Entgeltfortzahlung Sonntagszuschläge nicht zu zahlen.

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. März 2015 - 23 Ca 10278/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

MTV § 16 Abs. 2 i.V.m. § 15 Abs. 1; EFZG § 4 Abs. IV;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob während der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle auch Sonntagszuschläge zu berücksichtigen sind.

Die Klägerin arbeitet bei der Beklagten als Fluggastkontrolleurin. Der MTV für Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen vom 11.09.2013 findet auf das Arbeitsverhältnis der Parteien Anwendung. Dieser lautet auszugsweise:

"§ 15 ENTGELTZAHLUNG / MONATSENTGELT