LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 20.01.2017
8 Sa 1212/16
Normen:
TVG § 4 Abs. 1; BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1; BetrVG § 77 Abs. 3 S. 1; BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 17.06.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 28 Ca 18056/15

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Weitergabe einer Tariflohnerhöhung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.01.2017 - Aktenzeichen 8 Sa 1212/16

DRsp Nr. 2018/17279

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Weitergabe einer Tariflohnerhöhung

1. Enthält ein Arbeitsvertrag keine Bezugnahme auf tarifliche Vorschriften, so ist die dynamische Anwendung eines Entgelttarifvertrages nicht vereinbart. 2. Ist eine Betriebsvereinbarung hinsichtlich des Gehalts- und Arbeitzeitsystems an den geltenden Tarifvertrag angelehnt, so kann hieraus gleichwohl nicht geschlossen werden, dass der nicht tarifgebundene Arbeitgeber auch künftig die Gehälter uneingeschränkt entsprechend der tariflichen Entwicklung erhöhen werde.

I Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 17. Juni 2016 - 28 Ca 18056/15 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

II Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

III Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVG § 4 Abs. 1; BetrVG § 77 Abs. 4 S. 1; BetrVG § 77 Abs. 3 S. 1; BGB § 611;

Tatbestand:

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung einer Entgelterhöhung für die Monate August bis November 2015 sowie auf Zahlung eines Weihnachtsgelds für das Jahr 2015 in Anspruch.

Der Kläger ist bei der Beklagten seit Februar 2010 auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 12. März 2011 (Anl. zum Schriftsatz des Klägers vom 25. April 2015, Bl. 68 - 72 d. A.) beschäftigt, der auszugsweise wie folgt lautet:

"§ 1 Tätigkeit

1. Der Mitarbeiter ist eingestellt als Kassierer,