LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.05.2020
5 Sa 207/19
Normen:
HGB § 74c;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 17.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1220/18

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Karenzentschädigung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.05.2020 - Aktenzeichen 5 Sa 207/19

DRsp Nr. 2020/11542

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Karenzentschädigung

Ein Arbeitnehmer hat sich auf eine gem. § 74 HGB zu zahlende Karenzentschädigung gem. § 74c HGB nicht nur durch eine anderweitige Tätigkeit erzielte laufende Bezüge, sondern auch eine Entschädigung anrechnen zu lassen, die er dafür erhält, dass er während der laufenden Karenzzeit eine Tätigkeit für einen Dritten einvernehmlich beendet.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 17. April 2019, Az. 8 Ca 1220/18, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

HGB § 74c;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Karenzentschädigung für die Monate von März bis September 2018.

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