Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Einkommensteuerbescheide der Kläger für die Jahre 2011 bis 2014 nachträglich zu ändern sind und sich die vom Kläger an die Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte geleisteten Jahresbeiträge infolge dessen steuerlich auswirken können.
Die Kläger wurden in den Streitjahren zusammen veranlagt. Der Kläger erzielte u.a. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit als ...(Arzt), welche einheitlich und gesondert festgestellt wurden.
Der Kläger zahlte in den Jahren 2008 bis 2014 folgende Jahresbeiträge an die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte:
2008: x.xxx,xx €; | 2011: xx.xxx € | 2014: xx.xxx,xx € |
2009: xx.xxx,xx € | 2012: xx.xxx € | 2015: xx.xxx,xx €. |
2010: xx.xxx,xx €; | 2013: xx.xxx € |
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