I. Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gießen vom 25. Januar 2021 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch für das Beschwerdeverfahren Kosten nicht zu erstatten.
I.
Die Beteiligten streiten im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes um die (nochmalige) Auszahlung von Pflegegeld in Höhe von insgesamt 948,- Euro (drei Monate zu je monatlich 316,- Euro).
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