Die Beschwerde des Antragstellers und die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 19. Dezember 2017 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Antragsteller zu 9/10 und die Antragsgegnerin zu 1/10.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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