LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 07.06.2023
5 Sa 275/22
Normen:
BetrAVG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 27.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 724/21

Anspruch eines Galvaniseurmeister auf Gewährung einer Betriebsrente ohne entsprechende vertragliche Verankerung des Anspruchs

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.06.2023 - Aktenzeichen 5 Sa 275/22

DRsp Nr. 2024/5604

Anspruch eines Galvaniseurmeister auf Gewährung einer Betriebsrente ohne entsprechende vertragliche Verankerung des Anspruchs

1. Im Bereich der betrieblichen Alterversorgung hat der Gesetzgeber die betriebliche Übung als Rechtsquelle anerkannt. Die Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen einer anspruchsbegründenden betrieblichen Übung trägt der Arbeitnehmer. Er muss die Umstände darlegen, die den Eindruck einer regelmäßigen Übung erwecken. 2. Der Arbeitnehmer hat im Rahmen des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes darzulegen, dass es eine für den Gleichbehandlungsgrundsatz relevante, vom Arbeitgeber geschaffene allgemeine Ordnung gibt. Aus Einzelfällen ergibt sich jedoch noch keine allgemeine Ordnung.

Tenor

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 27. Juli 2022, Az. 6 Ca 724/21, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG § 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf eine Betriebsrente.

1. 2.