FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 20.05.2015
2 K 487/12
Normen:
AO § 164 Abs. 1; EStG § 11; EStG § 41b Abs. 1 S. 3;
Fundstellen:
DStR 2016, 6
DStRE 2016, 1282

Anspruch eines Gmbh-Geschäftsführers auf eine Umsatzbeteiligung aufgrund der Kopie eines Gesellschafterbeschlusses

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.05.2015 - Aktenzeichen 2 K 487/12

DRsp Nr. 2016/6629

Anspruch eines Gmbh-Geschäftsführers auf eine Umsatzbeteiligung aufgrund der Kopie eines Gesellschafterbeschlusses

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Von den bis zum 21. April 2015 entstandenen Kosten hat der Beklagte 5 % zu tragen. Im Übrigen hat der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

AO § 164 Abs. 1; EStG § 11; EStG § 41b Abs. 1 S. 3;

Tatbestand

Streitig ist, ob für den Fall, dass dem Kläger aufgrund einer Kopie eines auf den 9. Januar 2004 datierenden Gesellschafterbeschlusses ein wirksamer Anspruch auf eine Umsatzbeteiligung zusteht, der Kläger diese am 31. Dezember 2005 wirksam geltend machen konnte und falls ja, ob sie dem Kläger am 31. Dezember 2005 als Arbeitslohn im Wege der Verrechnung zugeflossen ist.