Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 4. Mai 2016 -
Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 4. Mai 2016 -
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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