Der Antrag der Gutachterin im Insolvenzantragsverfahren vom ... auf Gewährung von Akteneinsicht wird zurückgewiesen.
I.
Die Antragstellerin des Akteneinsichtsgesuchs wurde vom Amtsgericht X zur Gutachterin im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Schuldnerin und Antragstellerin im vorliegenden Aussetzungsverfahren (Eigenantrag der Schuldnerin) bestellt (AG X, Beschluss vom ..., .. IN .../16, Bl. 101 dA). Mit Schreiben vom ... beantragte die Insolvenzgutachterin Akteneinsicht und legte mit Schreiben vom ... eine vom Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der Schuldnerin unterzeichnete "Vollmacht zur Akteneinsicht beim Finanzgericht" vor, bezogen auf das vorliegende Aussetzungsverfahren 4 V 35/16 (Bl. 135 dA).
II.
Das Akteneinsichtsgesuch der Gutachterin im Insolvenzantragsverfahren bleibt ohne Erfolg.
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