BFH - Beschluss vom 01.06.2012
III B 3/11
Normen:
EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b;
Fundstellen:
BFH/NV 2012, 1473
Vorinstanzen:
FG Sachsen, vom 29.11.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1526/09

Anspruch eines in Elternzeit befindlichen Vaters auf Kindergeld bei zeitlich begrenztem Aufenthalt und Wohnsitz auf den Philippinen

BFH, Beschluss vom 01.06.2012 - Aktenzeichen III B 3/11

DRsp Nr. 2012/15400

Anspruch eines in Elternzeit befindlichen Vaters auf Kindergeld bei zeitlich begrenztem Aufenthalt und Wohnsitz auf den Philippinen

1. NV: Der für eine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2 FGO erforderliche abweichende abstrakte Rechtssatz kann sich zwar aus scheinbar nur fallbezogenen Ausführungen des FG ergeben. Ein solcher Rechtssatz liegt aber nicht vor, wenn das FG die Rechtsfrage nicht entschieden, sondern übersehen hat. 2. NV: Zur schlüssigen Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung gehört ein Vortrag zur Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage. Es ist anzuführen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die aufgeworfene Rechtsfrage umstritten ist. Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur.

Normenkette:

EStG § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b;

Gründe