I. Die Bescheide des Amtsgerichts München vom 10. und 14. November 2023 werden aufgehoben. Der Antragsgegner wird angewiesen, den Antrag der Antragstellerin vom 21. September 2023 auf Bewilligung von Akteneinsicht im Verfahren
Im Übrigen wird der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen.
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