Der Antrag wird abgelehnt.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3.Die Beschwerde wird zugelassen.
I.
Die Antragstellerin ist ein Kreditinstitut, das mit einer Klage vor dem Finanzgericht die Aufhebung zweier Pfändungs- und Einziehungsverfügungen des Antragsgegners begehrt.
Dem Klagebegehren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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