Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. April 2021 -
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt einen Zeitausgleich für wegen eigener Erkrankung neu angesetzte Praxisbesuche im Berufskolleg Sozialpädagogik.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|