VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 31.01.2022
4 S 2154/21
Normen:
LBG § 67 Abs. 3;
Vorinstanzen:
VG Freiburg, vom 21.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 4082/18

Anspruch eines Oberstudienrats am Berufskolleg auf Zeitausgleich für wegen eigener Krankheit neu angesetzte Praxisbesuche

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31.01.2022 - Aktenzeichen 4 S 2154/21

DRsp Nr. 2022/2981

Anspruch eines Oberstudienrats am Berufskolleg auf Zeitausgleich für wegen eigener Krankheit neu angesetzte Praxisbesuche

Holt eine Lehrkraft Praxisbesuche im Berufskolleg Sozialpädagogik nach, die wegen eigener Erkrankung ausgefallen waren, liegt darin grundsätzlich keine arbeitszeitlich ausgleichspflichtige "Mehrleistung".

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21. April 2021 - 5 K 4082/18 - geändert und die Klage abgewiesen.

Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

LBG § 67 Abs. 3;

Tatbestand

Der Kläger begehrt einen Zeitausgleich für wegen eigener Erkrankung neu angesetzte Praxisbesuche im Berufskolleg Sozialpädagogik.