I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist polnischer Staatsangehöriger. Er hält sich seit Juni 2004 in Deutschland auf. Von September 2004 bis Januar 2006 war er im Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke betrieben werden können (Anlage B zur Handwerksordnung), eingetragen.
In Polen lebt die geschiedene Ehefrau des Klägers. Ursprünglich wohnte im gleichen Haushalt (u.a.) auch die aus der Ehe hervorgegangene, 1985 geborene Tochter. Sie besuchte zunächst noch eine Schule und hatte im Kalenderjahr 2004 keine eigenen Einkünfte.
Ausweislich einer Bescheinigung der Kasa Rolniczego Ubezpieczenia Spolecznego (KRUS) vom März 2006 unterlag der Kläger u.a. seit ... September 2003 "bis auf weiteres" der Sozialversicherung für Landwirte in Polen.
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