Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landgerichts Görlitz vom 20.11.2017 -
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, Kosten werden nicht erstattet.
I.
Der Antragsgegner begehrt Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen eine einstweilige Verfügung, mit welcher ihm die Unterlassung von Äußerungen über den Antragsteller auf Internetwebseiten geboten wird.
Der Antragsteller ist ein in B. ansässiger Rechtsanwalt. Der Antragsgegner betreibt u. a. eine Internetseite unter der Domain: "https://xxx.com" und die Unterseite "https://xxx.com/rechtsanwalt...".
Auf der Seite "https://xxx.com" erscheinen unter der Überschrift:
"x...: Furcht + Terror"
verschiedene aufrufbare Fenster, die beispielsweise wie folgt bezeichnet sind:
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