FG München - Urteil vom 19.05.2022
15 K 2067/18
Normen:
DSGVO Art. 15 Abs. 1 Buchst. a)-h);

Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht bzw. Überlassung von Kopien der vom Finanzamt geführten Steuerakten

FG München, Urteil vom 19.05.2022 - Aktenzeichen 15 K 2067/18

DRsp Nr. 2022/9646

Anspruch eines Steuerpflichtigen auf Akteneinsicht bzw. Überlassung von Kopien der vom Finanzamt geführten Steuerakten

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

DSGVO Art. 15 Abs. 1 Buchst. a)-h);

Gründe

I.

Streitig ist, ob der Kläger aus Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen Anspruch auf Akteneinsicht bzw. Überlassung von Kopien der vom Finanzamt geführten Steuerakten hat.

Vor dem Hintergrund gegen ihn geführter steuerstrafrechtlicher Ermittlungen beantragte der Kläger, der sich zu dieser Zeit in Untersuchungshaft befand, mit Schreiben vom 23.05.2018 vom Beklagten - dem Finanzamt - Auskunft nach Art. 13 Abs. 1 bis 3 DSGVO über alle Daten, die bei ihm selbst erhoben wurden, sowie alle Informationen die sich aus der Anwendung des Art. 14 DSGVO ergeben.

Das Finanzamt lehnte diese Auskunft mit Schreiben vom 25.06.2018 ab und verwies zur Begründung auf § 32c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Abs. 2 AO.

a) b) c) d) e) f) g) h)