Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 27.06.2013, Az. 5 HK
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Parteien streiten im Wege der einstweiligen Verfügung um die Berechtigung, die Vorstandsstellung des Verfügungsklägers zu widerrufen.
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