Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 28.04.2017 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsrechtszugs werden der Beklagten auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin nimmt die Beklagte aus übergegangenem bzw. abgetretenem Recht als Transportversicherer der Firma A GmbH, Stadt 1, für den Komplettverlust eines der Firma B Limited in Stadt 2/C auszuliefernden Paketes auf Schadensersatz von 6.132,11 € in Anspruch.
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