LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 23.08.2023
L 3 R 501/19
Normen:
SGB VI § 250 Abs. 1 Nr. 2; SGB X § 44;
Vorinstanzen:
SG Dortmund, vom 04.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 69 R 1231/14

Anspruch im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens auf höhere Altersrente wegen Arbeitslosigkeit unter Berücksichtigung eines Zeitraums als Ersatzzeit; Anerkennung der Zeiten als Kommandantur als Ersatzzeiten.anstelle von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG)

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.08.2023 - Aktenzeichen L 3 R 501/19

DRsp Nr. 2024/3714

Anspruch im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens auf höhere Altersrente wegen Arbeitslosigkeit unter Berücksichtigung eines Zeitraums als Ersatzzeit; Anerkennung der Zeiten als Kommandantur als Ersatzzeiten.anstelle von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (FRG)

1. Glaubhaft gemacht ist eine Tatsache, wenn ihr Vorliegen nach dem Ergebnis der Ermittlungen, die sich auf sämtliche erreichbaren Beweismittel erstrecken sollen, überwiegend wahrscheinlich ist (§ 4 Abs. 1 FRG). Glaubhaftmachung bedeutet danach mehr als das Vorhandensein einer bloßen Möglichkeit, aber auch weniger als die an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit. Es genügt die "gute Möglichkeit", dass der entscheidungserhebliche Vorgang sich so zugetragen hat, wie behauptet wird. Es muss also mehr für als gegen den vorgetragenen Sachverhalt sprechen. Dabei sind gewisse noch verbleibende Zweifel unschädlich.