Die Beteiligten streiten über den Anspruch der Klägerin auf Kindergeld für ihre beiden in den Jahren 1993 und 1995 geborenen Kinder M und K für den Zeitraum Januar 1996 bis einschließlich August 1999.
Die Klägerin ist jugoslawische Staatsbürgerin albanischer Volkszugehörigkeit. Im Mai 1991 reiste sie in die Bundesrepublik Deutschland ein und beantragte ihre Anerkennung als Asylberechtigte.
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