Auf die Revision der Beklagten wird das Grundurteil des 5. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts vom 29. Juli 2008 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen
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