Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 19.12.2019 aufgehoben und die Sache an das Gericht des ersten Rechtszuges zurückverwiesen, soweit das Landgericht die Klage auf Zahlung von 16.976,66 € zuzüglich Zinsen von 1% p.a. seit dem 21.09.2017 abgewiesen hat.
Im Übrigen wird die Berufung der Klägerin zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
Die Klägerin ist die Tochter der am 18.12.2016 verstorbenen K. L., die in erster Ehe mit dem vorverstorbenen Z. C. und in zweiter Ehe mit dem ebenfalls vorverstorbenen F. L. verheiratet gewesen ist. Aus der ersten Ehe sind neben der Klägerin die in erster Instanz mitverklagten Beklagten zu 2) und 3), die im Berufungsverfahren als Streithelfer des Beklagten zu 1) auftreten, sowie eine weitere Tochter der Erblasserin, E. C., hervorgegangen; der Beklagte zu 1) ist der Sohn des zweiten Ehemannes der Erblasserin.
1. 2. a) b) c) d) e) f) g) h) 3.
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