Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 16.2.2021 (Az.:
Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
3.Von den Kosten der ersten Instanz haben der Kläger 35,3 % und der Beklagte 64,7 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
4.Dieses Urteil und das angegriffene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
A.
Die Parteien streiten um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aufgrund eines Unfalls beim Rodeln.
I. II. III.
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