Der Senat beabsichtigt die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 3. Dezember 2015 gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
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