1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17.06.2016 -
2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, einschließlich der Kosten der Nebenintervention.
3. Das erstinstanzliche und das vorliegende Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus dem jeweiligen Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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