Auf die Berufung des Klägers wird das am 28. April 2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal einschließlich des ihm zugrunde liegenden Verfahrens aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Wuppertal zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten der Berufung bleibt dem Landgericht vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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