Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 7. Januar 2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Der Wert der Beschwerde wird auf 5.721,60 € festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten über Ansprüche aus einem Jagdpachtvertrag. Die Klägerin verpachtete dem Beklagten am 1. April 2010 das Jagdausübungsrecht für einen Jagdbezirk, dessen Fläche im Vertrag mit etwa 745 ha angegeben wurde. Der Beklagte behauptet unter anderem, die tatsächliche Größe des verpachteten Jagdbezirks sei kleiner als im Vertrag genannt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|