1. Der Senat beabsichtigt nach Beratung, die Berufung des Klägers gegen das am 11.04.2017 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.:
2. Es ist beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren auf 42.511,90 € festzusetzen.
3. Beide Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 4 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.
4. Im Hinblick auf die damit einhergehende Reduzierung der Gerichtsgebühren wird die Rücknahme der Berufung binnen gleicher Frist anheimgestellt.
I.
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